Der VDB hat in einer Infomail auf ein aktuelles Urteil des OVG NRW hingewiesen, in dem das OVG entschieden hat,
das der Schlüssel für einen Waffenschrank immer so aufzubewahren ist, das die Schutzstufe des Waffenschranks nicht
unterschritten wird.
Inwieweit dieses Urteil von den Behörden auch hier angewand wird ist nicht klar, der VDB ist hier dabei zu klären, ob das
Urteil allgemein gültig ist.
Anbei dazu der Link für euch zur Info:
https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/48_230830/index.php